So beantragen Sie Ihre Kur!

- Stellen Sie ein halbes Jahr vor Ihrer Kur einen Antrag (Formular 25) auf "Anregung einer Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten" bei Ihrer Krankenkasse.

- Gehen Sie nun zu Ihrem Haus- oder Facharzt, damit dieser feststellen kann ob Sie eine Kur benötigen. Bitten Sie den Mediziner Ihres Vertrauens, dann nicht nur die Diagnose sondern auch eventuelle Funktionsstörungen/-Defizite, Leitsymptome und Therapieziele anzugeben.

- Haben Sie im vergangenen Jahr Massagen, Krankengymnastik oder ähnliches in Anspruch genommen, müssen Sie Ihren Arzt hierüber informieren. Denn nur wenn Sie vor Ort die Möglichkeiten zur Heilung ausgenutzt haben, wird die Kasse Ihrem Antrag zustimmen.

 

Was Sie tun können, wenn Ihre Kur abgelehnt wurde:

- Legen sie umgehend Widerspruch ein!

- Sie können der Ablehnung durch die Krankenkasse schriftlich widersprechen - achten Sie hierbei genau auf die genannte Frist! Bestehen Sie auf eine schriftliche Begründung sowie auf das Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse.

- Bei erneuter Ablehnung können Sie entweder durch einen sozialen Dienst (etwa VDK, Familienhilfe oder einen Anwalt) Widerspruch einlegen.

Dies erhöht Ihre Erfolgschance auf bis zu 90 % !

- Ist Ihre Kur endgültig abgelehnt worden, können Sie sich auch einzelne Anwendungen von Ihrem Arzt verschreiben lassen.